Das Barrierefreiheits­stärkungsgesetz: Was Onlineshops ab Juni 2025 beachten müssen

Barrierefreiheit im digitalen Zeitalter ist ein grundlegendes Anliegen für eine inklusive Gesellschaft. Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes im Juni 2025 stellt die Gesetzgebung sicher, dass digitale Angebote, insbesondere auch Online-Shops, für alle gleichermaßen zugänglich sind. In diesem Blogbeitrag werfen wir einen Blick auf die wesentlichen Aspekte des Gesetzes und wie sich Betreiber*innen von Onlineshops darauf vorbereiten können.

Warum Barrierefreiheit im Onlineshopping?

Menschen mit Behinderungen aber auch ältere Menschen haben oft Schwierigkeiten, auf herkömmliche Weise auf Informationen zuzugreifen oder digitale Dienste zu nutzen. Das betrifft auch Onlineshops. Barrierefreie Onlineplattformen ermöglichen es Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Produkte und Dienstleistungen unabhängig und selbstbestimmt zu kaufen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und Inklusion.

Die Kernpunkte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes:

  1. Umstellungspflicht für Onlineshops: Ab Juni 2025 sind Onlineshops dazu verpflichtet, ihre digitalen Angebote barrierefrei zu gestalten. Das betrifft sowohl die Webseite als auch mobile Anwendungen.

  2. Konkrete Anforderungen an die Barrierefreiheit: Der Gesetzgeber legt bestimmte Standards fest, die eingehalten werden müssen. Dazu gehören unter anderem die Zugänglichkeit für Screenreader, klare und verständliche Informationen sowie die Möglichkeit zur individuellen Anpassung von Schriftgrößen und Kontrasten.

  3. Veröffentlichung von Erklärungen zur Barrierefreiheit: Onlineshops müssen klare und umfassende Erklärungen zur Barrierefreiheit ihrer Plattformen veröffentlichen. Diese Erklärungen sollen transparent darüber informieren, inwiefern die Anforderungen erfüllt werden und welche Maßnahmen getroffen wurden, um Barrierefreiheit zu gewährleisten.

Praktische Maßnahmen für Onlineshops:

Auf dem Weg zur Barrierefreiheit sollte man u.a. folgende Punkte beachten.

  1. Barrierefreies Design: Die Gestaltung der Webseite sollte einfach und intuitiv sein. Klare Strukturen, sinnvolle Überschriften und kontrastreiche Farbgebung erleichtern die Navigation für alle Nutzer.

  2. Alternative Texte für Bilder: Bilder und Grafiken sollten mit alternativen Texten versehen werden, um Menschen mit Sehbeeinträchtigungen die Inhalte zu beschreiben.

  3. Tastaturbedienbarkeit: Alle Funktionen auf der Webseite sollten auch per Tastatur bedienbar sein. Das erleichtert die Nutzung für Menschen mit motorischen Einschränkungen.

  4. Barrierefreie Formulare: Formulare sollten so gestaltet sein, dass sie von Screenreadern problemlos erkannt und ausgefüllt werden können. Klare Anweisungen und Hilfestellungen sind hierbei entscheidend.

Auswirkungen auf Onlineshops:

Onlineshops, die die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes nicht erfüllen, riskieren nicht nur rechtliche Konsequenzen oder recht hohe Bußgelder, sondern verpassen auch die Gelegenheit, ihre Reichweite zu erweitern und einen positiven Beitrag zur digitalen Inklusion zu leisten.

Fazit

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ab Juni 2025 stellt Onlineshops vor neue Herausforderungen, die jedoch im Sinne der Chancengleichheit und Inklusion von Menschen mit Behinderungen dringend notwendig sind. Die Umstellung auf barrierefreie Onlineplattformen eröffnet nicht nur einen größeren Kundenkreis, sondern trägt auch zu einer gerechteren digitalen Gesellschaft bei. Onlineshops sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen und ihre digitale Präsenz für alle zugänglich zu machen.

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FAQ zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz der Bundesfachstelle Barrierefreiheit

Leitlinien für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

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