Das Datenteam des Bayerischen Rundfunks hat nachgezählt, und das Ergebnis ist ernüchternd. BR Data hat die Startseiten von mehr als 500 öffentlichen Einrichtungen, rund 100 großen Online-Shops und knapp 1.300 bayerischen Städten und Gemeinden automatisiert auf Barrierefreiheit geprüft. Fast 80 Prozent der getesteten Seiten verstoßen gegen mindestens ein gesetzlich vorgeschriebenes Kriterium. Bei den Kommunen sind es sogar 86 Prozent. Und die Überwachungsstelle des Bundes kommt in ihrem Bericht für 2025 zu dem Schluss, dass keine einzige geprüfte Behördenwebseite die Barrierefreiheit vollständig erreicht hat.
Was das im Alltag bedeutet, geht in solchen Zahlen schnell unter. Wer blind ist und mit einer Sprachausgabe durchs Netz navigiert, braucht Links, die sagen, wohin sie führen. Wer keine Maus bedienen kann und auf die Tastatur angewiesen ist, braucht eine Seite, durch die man sich auch ohne Maus bewegen kann. Fehlt das, ist die Seite nicht unbequem, sondern unbenutzbar. Für die Betroffenen heißt das, dass sie einen Antrag nicht stellen, einen Termin nicht buchen oder einen Einkauf nicht abschließen können, den alle anderen in zwei Minuten erledigen.
Jetzt kommt der Teil, den die Schlagzeile nicht erzählt. BR Data hat automatisiert getestet, also mit Software. Automatische Tests sind nützlich, aber sie finden nur etwa 20 bis 40 Prozent der Barrieren. Sie erkennen einen fehlenden Alternativtext, aber nicht einen, der nichtssagend ist. Sie sehen eine fehlende Beschriftung, aber nicht, ob die Reihenfolge beim Vorlesen überhaupt Sinn ergibt oder ob man in einem verschachtelten Menü mit der Tastatur steckenbleibt. Die fast 80 Prozent sind also keine Schätzung nach oben, sondern die Untergrenze. Sie sagen nur, wie viele Seiten schon bei den maschinell prüfbaren Punkten durchfallen. Wie viele Barrieren eine Seite wirklich hat und wie schwer sie für die Betroffenen wiegen, zeigt erst ein genauer Blick. Dass ein grüner Testbericht noch keine Barrierefreiheit bedeutet, erlebe ich in meiner Arbeit immer wieder.
Dabei ist das längst keine freiwillige Kür mehr. Öffentliche Stellen müssen ihre Websites und Apps schon seit Jahren barrierefrei gestalten, geregelt im Behindertengleichstellungsgesetz. Seit 2025 gilt mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auch für viele private Anbieter, etwa Online-Shops und Buchungsportale, dass ihre digitalen Angebote zugänglich sein müssen. Und dahinter steht mehr als eine Vorschrift. Die UN-Behindertenrechtskonvention nennt den Zugang zu Informationen ein Menschenrecht. Inzwischen wacht sogar eine eigene Stelle darüber. Die Marktüberwachungsstelle der Länder kann Bußgelder verhängen und im Extremfall sogar den Betrieb eines Shops untersagen. Dazu kam es bisher noch nicht, doch in fast 300 Fällen wurden Barrieren bereits beseitigt.
Du musst das nicht an einem Tag lösen, aber weiter liegenlassen kannst du es auch nicht. Barrierefreiheit ist kein Schalter, den man einmal umlegt, sondern etwas, das man Schritt für Schritt angeht. Der erste Schritt ist ehrlich hinzuschauen, und zwar genauer, als ein automatisches Werkzeug es kann.
Wenn du wissen willst, wo deine Seite wirklich steht, mache ich genau das. In meinem Kurz-Test zum Festpreis bekommst du schnell eine ehrliche Einschätzung, und für den vollständigen Blick prüfe ich deine Website nach WCAG und BITV, von Hand und nicht nur per Werkzeug. Deine Dokumente schaue ich mir dabei gleich mit an, denn die sind der Teil, den fast alle vergessen. Kein Fachchinesisch, keine Panikmache, sondern ein klarer nächster Schritt.
Quelle: BR-Recherche „Digitale Barrierefreiheit – gesetzlich vorgeschrieben, aber oft missachtet“, BR Data auf tagesschau.de, 29. Oktober 2026.